Häufige Fragen
Haben Sie offene Fragen zur Windenergie? Senden Sie uns eine E-Mail an info@windstrom-trierweiler.de.
- Ich sehe oft Windräder die sich nicht drehen, obwohl der Wind weht. Woran liegt das?
Dafür dass Windräder sich nicht drehen, kann es eine Vielzahl von Ursachen geben. Am häufigsten sind folgende Gründe:
- Es weht Wind, aber nicht genug. Unterschiedliche Anlagentypen benötigen verschiedene Mindestwindgeschwindigkeiten (s. a. externer Link Leistungskennlinien), so kann sich unter Umständen ein Teil der Windräder in einem Park drehen, während andere nicht laufen.
- Die Anlage steht wegen technischer Probleme
- Die Anlage wird gewartet. Eine moderne Windkraftanlage benötigt rund 50 Wartungsstunden im Jahr während derer die Anlage steht.
- Um Richtwerte für Schall (in der Regel nachts) oder Schattenwurf an Wohnhäusern einzuhalten
- Um in Zeiten hoher Aktivität von Fledermäusen oder Vögeln Kollisionen zu vermeiden
- Im Winter bei Vereisung der Blätter
- Falls zu viel Strom im Netz ist und dadurch Gefahr für die Stabilität des Stromnetzes droht und keine fossilen Kraftwerke abgeschaltet werden können
Freiwillig wird kein Betreiber sein Windrad abschalten, denn nur wenn Strom produziert wird, werden auch Erlöse erwirtschaftet.
- Ausnahme: Bei negativen Preisen an der Strombörse kann die Anlage, wenn sie entsprechend ausgerüstet ist und der Strom direkt vermarktet wird, der Stromvermarkter die Anlagenleistung reduzieren oder die Anlage komplett abschalten, der Betreiber wird in diesem Fall für den Ausfall entschädigt.
- Ist ein Betrieb der Anlage auch über das 20. Betriebsjahr hinaus möglich?
Die Erlaubnis erlischt zunächst mit Ablauf der meist 20-jährigen Typenprüfung, der Weiterbetrieb ist jedoch in der Regel möglich, dazu müssen regelmäßig gutachterliche Bescheinigungen vorgelegt werden. Aktuell kann von einer Betriebsdauer von ca. 25 Jahren ausgegangen werden. Da bei Anlagen die älter als 20 Jahre sind, von Enercon kein Vollwartungsvertrag (EnerconPartnerKonzept - EPK) mehr angeboten wird, kann spätestens dann die Reparatur eines größeren Schadens unwirtschaftlich sein, so dass der Betrieb eingestellt wird.
Für die neuesten Anlagentypen liegen oft Typenprüfungen mit 25-jähriger Gültigkeit vor.
- Welche Auswirkungen haben die aktuellen EEG-Änderungen für bestehende Anlagen?
Die Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre haben bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf Bestandsanlagen gehabt. Es gilt Bestandsschutz bezüglich der Höhe und Dauer der Einspeisevergütung entsprechend der gesetzlichen Situation zum Inbetriebnahmezeitpunkt. Allerdings kann es auch für Altanlagen verpflichtend werden, zum Beispiel Nachrüstungen zur Netzstabilität durchzuführen oder Regelmaßnahmen zuzulassen. Prinzipiell ist ein Eingriff in die Vergütungshöhe/ -dauer von Bestandsanlagen denkbar, allerdings rechtlich umstritten und politisch schwer durchsetzbar. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde aber beispielsweise 2013 in Italien und Spanien eine Kürzung der bei Inbetriebnahme zugesagten Einspeisevergütung umgesetzt.
- Erzeugt ein Windrad überhaupt soviel Energie wie für seine Herstellung aufgewendet wurde?
Die sogenannte energetische Amortisationszeit beschreibt wie lange es dauert bis (in unserem Fall) ein Windrad soviel Energie erzeugt hat wie für Herstellung, Transport, Aufbau, Betrieb und den Rückbau benötigt wird. Viele Studien haben sich seit den 1980er Jahren dieser Frage gewidmet. Heute geht man für das deutsche Binnenland von einer energetischen Amortisation nach sechs bis acht Monaten aus.
Zum Vergleich: Fossile Kraftwerke können sich gar nicht energetisch amortisieren, da für ihren Betrieb dauerhaft nicht-regenerative Energieträger verbraucht werden. Eine Übersicht mit Quellenangaben mehrerer Untersuchungen zur energetischen Amortisationszeit findet sich hier.
- Was passiert mit einem Windrad wenn es nicht mehr betrieben werden kann?
Das Windrad wird nach heutigem Stand demontiert und recycelt oder weiterverwendet. Das Fundament und Betonteile des Turms werden komplett entsorgt und die Fläche wieder landwirtschaftlich nutzbar gemacht. Abgebaute Maschinen werden oft generalüberholt und in Länder mit weniger strengen baurechtlichen Bedingungen weiterverkauft. Wenn das nicht möglich ist, wird die Anlage zerlegt und soweit wie möglich wiederverwertet. 80-90% der Anlage sind recyclingfähig. Die Herausforderung liegt vor allem in der Verwertung der Rotorblätter und Gondelverkleidung, die aus einem Verbund aus Kunstharz und Glas- oder Carbonfasern bestehen. Weitere Infos zum Recycling von Windkraftanlagen finden sich u.a. hier (externer Link).
Zukünftig wird auch über ein teilweises Ersetzen der Anlagen nachgedacht, d.h. der Turm bliebe stehen, die Gondel und Rotorblätter würden ersetzt.
Um den Rückbau zu gewährleisten muss der Betreiber in der Regel vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft zugunsten der Kreisverwaltung hinterlegen.
- Wird in getriebelosen Anlagen nicht das umstrittene Neodym verwendet?
In getriebelosen Windkraftanlagen wird oft Neodym für die Herstellung permanenterregter Magnete zur Erregung des Generators eingesetzt. Neodym ist ein chemisches Element, das zu den "Metallen der seltenen Erden" gezählt wird. Ein Großteil des weltweit gewonnenen Neodyms stammt aus chinesischen Minen. Die bei der Trennung vom Gestein freigesetzten Abfallprodukte können ins Grundwasser gelangen und werden als umwelt- und gesundheitsschädlich eingestuft.
In den bei uns eingesetzten Maschinen von Enercon ist kein Neodym verbaut. Die Anlagen arbeiten alle mit einem fremderregten Ringgenerator, d.h. die zur Stromerzeugung benötigten Magnetfelder werden nicht von Permanentmagneten sondern elektrisch erzeugt.